Werden Sie Erhebungsbeauftragte*r (m/w/d) beim Zensus 2022 im Rahmen der Wiederholungsbefragung
Wie viele Einwohner hat Deutschland, wie leben und arbeiten die Menschen? Wo werden neue Schulen gebraucht? Der Zensus 2022 gibt Antworten darauf. Er wird alle 10 Jahre EU-weit durchgeführt und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Dabei liefert er wichtige Grundlagen für Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 vorgesehene Zensus in Deutschland um ein Jahr verschoben.
Ab dem Stichtag, dem 15. Mai 2022 beginnt die Haushaltebefragung und Befragung an Wohnheimen. Der Gesetzgeber hat durch § 22 des Zensusgesetzes (ZensG 2022) geregelt, dass die Zuverlässigkeit der Haushaltebefragung und Befragung an Wohnheimen durch eine repräsentative Wiederholungsbefragung zu prüfen ist. Somit dient die Wiederholungsbefragung der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus 2022. Bei der Wiederholungsbefragung wird wenige Wochen nach dem Stichtag in ausgewählten Haushalten und Wohnheimen, die bereits an der Haushaltebefragung oder der Befragung an Wohnheimen teilgenommen haben, ein kurzes persönliches Interview wiederholt. Dabei wird eine kleinere repräsentative Stichprobe befragt.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Interviewer*innen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung unterliegt nach § 20 (3) Zensusgesetz 2022 nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz. Fahrtkosten werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz erstattet.
Erwartet werden:
- Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland zum Zensusstichtag (15. Mai 2022),
- telefonische und schriftliche Erreichbarkeit,
- gute Deutschkenntnisse und ggf. weitere Fremdsprachenkenntnisse,
- Verschwiegenheit,
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein,
- gewissenhafter Umgang mit vertraulichen Informationen,
- sympathisches und sicheres Auftreten sowie ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit,
- zeitliche Flexibilität, Mobilität und gute Arbeitsorganisation