Verlängerung der Unterstützung von Studierenden in finanziellen Notlagen

20. März 2021Julia Winter

Da zahlreiche Nebenjobs der Pandemie zum Opfer gefallen sind, geraten viele Studierende derzeit in finanzielle Engpässe. Zwar gibt es weiterhin die Möglichkeit, BaföG zu beantragen - doch viele Studierende fallen aus dem BaföG-Raster oder geraten trotz finanzieller Unterstützung aktuell in eine Notlage. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat deshalb bereits im Sommersemester 2020 eine Überbrückungshilfe für Studierende in Form von Zuschüssen bereigestellt. Da die finanzielle Lage nach wie vor für viele Studierende schwierig ist, wird die Überbrückungshilfe im Sommersemester 2021 fortgesetzt. Hier erfahrt ihr noch einmal die wichtigsten Fakten.

Was ist die Überbrückungshilfe?

Die Überbrückungshilfe umfasst eine Auszahlung, die in Form einer Kontoaufstockung erfolgt. Der Geldbetrag muss nicht rückwirkend zurückgezahlt werden. Das zuständige Studentenwerk entscheidet über die Gewährung der Hilfe, wobei kein Anspruch auf Gewährung besteht.

Wie hoch ist die Auszahlung?

Je nachdem, wie groß die pandemiebedingte Notlage ist, kann dieser Geldbetrag zwischen 100 und 500€ (pro Monat) umfassen. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung, wobei der letzte Banktag vor der Antragstellung als Stichtag gilt (beispielsweise bei einer Antragstellung am 20.03 entscheidet der Kontostand am 19.03).

Kontostand Zuschuss
weniger als 100,00€ 500,00€
zwischen 100,00 und 199,99€ 400,00€
zwischen 200,00 und 299,99€ 300,00€
zwischen 300,00 und 399,99€ 200,00€
zwischen 400,00 und 499,99€ 100,00€

Wann und wo kann die Überbrückungshilfe beantragt werden?

Der Antrag kann im Online-Portal gestellt werden. Der Antrag kann dabei immer bis zum letzten Tag des Bezugsmonats gestellt werden (beispielsweise beziehen sich alle Anträge, die bis zum 31. März gestellt werden, auf den März 2021).

Wer kann eine Überbrückungshilfe beantragen?

  • der Antragstellende muss sich nachweislich in einer pandemiebedingten finanzielle Notlage befinden
  • berechtigt für die Antragstellung sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind
  • der Antragsstellende muss einen Hauptwohnsitz und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben
  • wer aktuell beurlaubt ist, darf keinen Antrag stellen
  • eine Altersbegrenzung für den Zuschuss gibt es nicht
  • beantragt werden kann die Hilfe auch, wenn zusätzlich schon ein Darlehen oder ein Stipendium genutzt  wird (und dennoch eine finanzielle Notlage entsteht)
  • auch bei Überschreitung der Regelstudienzeit, Fernstudium und Zweitstudium kann der Antrag gestellt werden

Was ändert sich an den Richtlinien der Antragsstellung ab 01. April?

Für Anträge ab 01. April 2021 wurden die Richtlinien etwas angepasst.

  • wenn nicht alle Gründe der pandemiebedingten Notlage mit Unterlagen dokumentiert werden können, kann im Ausnahmefall eine Selbsterklärung abgegeben werden (mit inhaltlichen Begründungen, z.B. weggebrochene Elternunterstützung)
  • die Dokumentation der Kontobewegung wurde verkürzt

Welche Unterlagen benötige ich für die Antragstellung ab 01. April?

  • Immarikulationsbescheiningung der Hochschule für das laufende Semester
  • Scan des Personalausweises oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises (Reisepass, Meldebescheiningung)
  • eine Bankverbindung in Deutschland (die Überbrückungshilfe kann nur auf das eigene Konto ausgezahlt werden)
  • Belege für die pandemiebedingte Notlage durch Kontoauszüge des Vormonates der Antragsstellung und für den Antragsmonat aller Konte (Kontoauszug darf keine Schwärzungen enthalten)
  • Eigenerklärungen über die Ursache der finanziellen Notlage sowie und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums

Muss die Überbrückungshilfe für jeden Monat neu beantragt werden?

Ja, der Anspruch wird jeden Monat neu geprüft.

Ab wann ist mit der Auszahlung zu rechnen?

Die Studierenden- und Studentenwerke vor Ort prüfen bei Eingang des Antrags die Berechtigung und zahlen das Geld aus. Es kann gelegentlich zu gewissen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen, sodass die Frage pauschal schwierig zu beantworten ist.

Wo kann ich mich bei Fragen hinwenden?

Auf der Website des Bundesministerium für Bildung und Forschung sind die wichtigsten FAQs gesammelt, zudem gibt es eine Hotline.

Hotline: 0800 26 23 003

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