Wohngeld

Do, 05/03/2020 - 11:06 - Graumann Andrea

Wohngeld - Wer bekommt es?

Wohngeld können sowohl Mieter, Untermieter, Heimbewohner als auch Wohnungsbesitzer beantragen. Das Wohngeld ist dazu gedacht, einkommensschwache Menschen zu unterstützen. Studierende sind zwar meist tatsächlich einkommensschwach, allerdings ist im BAföG bereits ein Anteil zur Minderung der Mietkosten vorgesehen. Daher haben Studierende meist KEINEN Anspruch auf Wohngeld, sollte ihr Studium förderungsfähig sein (und das sind nahezu alle). Es ist auch egal, ob BAföG beantragt wurde oder nicht.

Bedingungen

Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen. Generell darf man kein BAföG erhalten. Dann ist ein Antrag auf Wohngeld möglich, wenn:

  • dem Grunde nach kein Anspruch (mehr) auf BAföG besteht,
  • das BAföG nur als Bankdarlehen vorliegt,
  • im Haushalt jemand lebt, der wohngeldberechtigt ist und keine anderen Transferleistungen wie bspw. ALG II bezieht.

Nähere Erläuterung dazu auf wohngeld.org und studis-online.de.

Antrag

Das Wohngeld muss selbst beantragt werden, Formulare können auf den Seiten der Stadt Bamberg heruntergeladen werden. Der Antrag ist bei der Stadt einzureichen. Zusätzlich müssen noch weitere Unterlagen eingereicht werden wie:

  • Bescheinigung über das Jahreseinkommen
  • Bescheinigung über die Miethöhe/Belastungen

Über die Bewilligung des Antrages entscheidet die sogenannte Wohngeldbehörde der Stadtverwaltung.

Berechnung der Wohngeldhöhe

Das Wohngeld wird in Abhängigkeit von folgenden Faktoren berechnet:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Gesamteinkommen des Haushaltes
  • Miethöhe

Einen Wohngeldrechner findest du auf wohngeldrechner.biz. Das Wohngeld wird für 12 Monate gewährt, danach muss erneut ein Antrag eingereicht werden.

Ansprechpartner

Die Ansprechpartner für Bamberg findet ihr hier.

Wohnkostenzuschuss

Der Wohnkostenzuschuss wird Studierenden selten gewährt und hat nichts mit dem Wohngeld zu tun!

Bedingungen

Um Wohnkostenzuschuss zu erhalten, musst du noch bei deinen Eltern wohnen UND BAföG beziehen oder aufgrund der Anrechnung von Einkommen und Vermögen nicht gefördert werden. Seit März 2011 kannst du auch Wohnkostenzuschuss beantragen, wenn du aufgrund zu hohen Einkommens deinerseits oder deiner Eltern kein BAföG bekommst.

Weitere Bedingungen:

  • Es müssen wirklich Wohnkosten anfallen.
  • Der Wohnkostenanteil des BAföGs darf nicht ausreichen.
  • Angemessene Wohnkosten.
Die Höhe des Wohnkostenzuschusses ermittelt sich individuell, mehr Infos bekommt ihr hier.
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